AGB

§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Finest Solutions GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Christian Thomas, gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen derselben und ihrer Rechtsnachfolger und/oder nach Fusion mit anderen Unternehmen im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Insofern sind die Geschäftsbedingungen von Finest Solutions GmbH stets Grundlage für ihr Tätigwerden.

(2) Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen der Finest Solutions GmbH gelten diese Bedingungen in der jeweils aktuellen Version, welche im Internet unter der Adresse www.finest-solutions.group zum Herunterladen abgerufen werden oder eingesehen werden können. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen erkennt Finest Solutions GmbH grundsätzlich nicht an. Auch Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn und soweit sie durch Finest Solutions GmbH schriftlich anerkannt werden. Mitarbeiter von Finest Solutions GmbH sind nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu erteilen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen. Mitarbeiter in diesem Sinne sind nicht solche Personen, die der Geschäftsführung von Finest Solutions GmbH angehören oder von dieser mit umfangmäßig unbeschränkter Vollmacht versehen wurden.

§ 2 DEFINITIONEN

(1) Mitglieder im Sinne dieser Bedingungen sind solche Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und in einem ungekündigten Mitgliedschaftsverhältnis stehen. Als Mitglieder kommen insbesondere natürliche und juristische Personen in Frage die ein Hotel oder ein gastronomisches Unternehmen besitzen und/oder führen und/oder betreiben. Ebenso auch Verbände und Genossenschaften oder sonstige Vereinigungen die sich mit gastronomischen Betrieben beschäftigen.

§ 3 PLATTFORM

(1) Die Plattform www.finest-solutions.group ist lediglich ein Forum für Mitglieder für Geschäftskontakte, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Finest Solutions GmbH verstoßen.

(2) Finest Solutions GmbH tritt lediglich als Vermittler auf. Finest Solutions GmbH hat daher keinen Einfluss auf die Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit, Wahrheit und Richtigkeit der Angebote des Eintrages auf dem Internetportal www.finest-solutions.group.

§ 4 HOSTING

(1) Insbesondere Art, Umfang und Ort des Speicherplatzes der Homepage bestimmen sich nach dem Inhalt des Vertrages und/oder nachträglichen Änderungen oder Ergänzungen, die Finest Solutions GmbH nach billigem Ermessen bestimmen kann.

(2) Sofern und soweit die Inhalte der Homepage nach Urheberrechtsgesetz, Kunsturhebergesetz, Markengesetz und/oder über sonstige Schutzrechte geschützt ist, erklärt das Mitglied Inhaber dieser Rechte, sei es auch in Form abgeleiteter Rechte von den genannten Rechten, zu sein. Das Mitglied gewährt Finest Solutions GmbH das zeitlich auf die Dauer des Mitgliedschaftsverhältnisses und/oder des Betriebs des Portals www.finest-solutions.group (für Backup-Kopien: auf den Ort der Verwahrung) beschränkte, nicht- ausschließliche Recht, die vorerwähnten Inhalte zu Zwecken dieses Mitgliedschaftsvertrages auf dem Server, auf einem weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden, von Finest Solutions GmbH nach Maßgabe billigen Ermessens festzulegenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen. Das Mitglied gewährt Finest Solutions GmbH das zeitlich auf die Dauer des Betriebes des Portals www.finest-solutions.group und/oder des Mitgliedschaftsverhältnisses beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die Inhalte über das Portal www.finest-solutions.group, der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu der Homepage von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben. Soweit nach Beendigung des Betriebs des Portals www.finest-solutions.group und/oder dieses Mitgliedschaftsverhältnisses solche Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr Finest Solutions GmbH bzw. www.finest-solutions.group zugerechnet.

(3) Der, von Finest Solutions GmbH zur Verfügung gestellte Serverplatz befindet sich auf einem eigenen und/oder fremden Server, welcher monatlich an vier Tagen zu warten ist. Für Ausfallzeiten des Servers, die vier Tage im Kalendermonat nicht überschreiten, besteht daher keine Haftung.

(4) Das Mitglied ist nur dann dazu berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn Finest Solutions GmbH einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte vorher schriftlich zustimmt.

(5) Weder die Verschaffung des Zugangs zum Internet für das Mitglied noch das Einpflegen des Informationsmaterials für den Interneteintrag des Mitglieds in das Internet mit der Möglichkeit des weltweiten Zugriffs ist Gegenstand dieses Mitgliedschaftsverhältnisses.

§ 5 WERBUNG

(1) Die Finest Solutions GmbH ist befugt, mit dem Mitglied auch ungefragt, u. a. unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln, zu Zwecken der Eigenwerbung und/oder Markterforschungszwecken in Kontakt zu treten.

(2) Das Mitglied ist nicht befugt, auf seiner Internetdarstellung innerhalb des Portals www.finest-solutions.group Fremdwerbung zu betreiben.

§ 6 DATENSCHUTZ

(1) Das Mitglied ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z.B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, eventuelle Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von Finest Solutions GmbH während der Dauer des Mitgliedschaftsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt das Mitglied sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Finest Solutions GmbH auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Dienstleistungen. Das Mitglied kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. Finest Solutions GmbH wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als Finest Solutions GmbH gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und das Mitglied nicht widerspricht.

(2) Finest Solutions GmbH weist das Mitglied ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Mitglied ist bekannt, dass Finest Solutions GmbH das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und u. U. auch weitere dort abgelegte Daten des Mitglieds aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Internet-Teilnehmer sind u. U. technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt das Mitglied daher selbst die Verantwortung.

§ 7 HAFTUNG

(1) Schadensersatzansprüche sind sowohl gegenüber Finest Solutions GmbH als auch gegenüber Finest Solutions GmbH – Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der gesetzlichen Vertreter und/oder der leitenden Angestellten von Finest Solutions GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten steht Finest Solutions GmbH stets ein. Für Datenverlust, der nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Finest Solutions GmbH und/oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht, besteht keine Haftung.

(2) Finest Solutions GmbH unterhält eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung solcher vertragstypischen vorhersehbaren Schäden, welche auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen und für die Finest Solutions GmbH nach vorstehenden Grundsätzen subsidiär einzustehen hat. Diese Versicherung deckt auch die Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der Erfüllung vertragswesentlicher Pflichten ab. Weist das Mitglied einen solchen Schaden nach, so wird Finest Solutions GmbH zur Befriedigung der Schadensersatzansprüche des Mitglieds ihren Deckungsanspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung an das Mitglied abtreten. Dies gilt nicht, wenn die Verweisung auf die Ansprüche gegenüber der Versicherung das Mitglied mit unzumutbaren Kosten und/oder Risiken belasten würde. In diesem Falle haftet Finest Solutions GmbH unmittelbar auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

(3) Wird ein Schadensersatzanspruch nicht binnen drei Monaten – beginnend mit der endgültigen Ablehnung der Schadensersatzleistung durch Finest Solutions GmbH – gerichtlich geltend gemacht, so verfällt er. In den Fällen subsidiärer Eigenhaftung und/oder der Verweisung an die Haftpflichtversicherung beginnt die Verfallsfrist erst dann zu laufen, wenn die Haftpflichtversicherung endgültig Zahlung verweigert und/oder der Erfüllungsgehilfe erfolglos gerichtlich in Anspruch genommen wurde.

§ 8 AUFRECHNUNG/ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

(1) Gegen Ansprüche von Finest Solutions GmbH kann das Mitglied nur mit unbestrittenen und/oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

(2) Dem Mitglied steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sei es nach § 273 BGB, sei es nach § 369 HGB, nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 9 ÄNDERUNGSVORBEHALT

Finest Solutions GmbH behält sich handelsübliche Änderungen der von ihr geschuldeten Leistungen vor. Nicht handelsübliche Änderungen sind zulässig, wenn sie für das Mitglied gleich- oder höherwertig und/oder geringfügig sind. Sonstige Änderungen bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall.

§ 10 VOLLSTÄNDIGKEITSKLAUSEL

Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Dem Mitglied bleibt vorbehalten, diese Vermutung zu widerlegen.

§ 11 GERICHTSSTAND/ANWENDBARES RECHT

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mannheim. Dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse. Finest Solutions GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Mitglieds zu klagen. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet deutsches Recht mit Ausschluss des Wiener Kaufrechts Anwendung.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Soweit die vorgenannten Vertragsbedingungen eine Regelung nicht enthält, die zur näheren Erläuterung notwendig ist, gelten die gesetzlichen Regelungen. Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen in Ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Vielmehr ist die angreifbare Bestimmung in diesem Fall so auszulegen, dass sie dem verfolgten Zweck am nächsten kommt. Das gleiche gilt für die Ausfüllung von Vereinbarungslücken.

Heddesheim, 11.11.2024